05.04.04.05 (Bayern) Planen von Arbeitsfolgen
- Laufende Nr
- 260
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.04
- SYS_4
- 05.04.04.05
- ORGEINHEIT
- Planung
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Produktions-/Qualitätsmanagement
- ERAAA
- Planen von Arbeitsfolgen
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 9
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Die Arbeitsaufgabe umfasst Ähnlichkeits- und Wiederholplanungen. Arbeitsgänge, Arbeitsfolgen und Betriebsmittel sind unter Berücksichtigung bekannter Fertigungsverfahren und Zeitdaten zu planen und zu dokumentieren. Dabei sind arbeitswissenschaftliche, fertigungstechnische und betriebswirtschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Anhand der geplanten Fertigungsprogramme die notwendigen Fertigungskapazitäten feststellen, Soll-Ist-Vergleiche durchführen. Kosten für Eigen- und Fremdfertigung errechnen, Alternativen aufzeigen. Arbeitskräftebedarf ermitteln, Fertigungskosten errechnen, technische Unterlagen auf dem neuesten Stand halten. Freigabedaten, Einsatztermine überprüfen. Vorschläge zur fertigungsgerechten Gestaltung von Bauteilen machen, ggf. konstruktive Änderungen (Maße, Toleranzen, Werkstoffe usw.) und Änderungen an Fertigungsverfahren anregen. Bestehende Arbeits- und Fertigungspläne führen, auf Verbesserungspotentiale prüfen und hierzu Vorschläge erarbeiten. Art und Anzahl der erforderlichen Betriebsmittel planen, Kosten abschätzen und Vorschläge für interne bzw. externe Beschaffung erarbeiten, ggf. Beschaffung veranlassen.
BBG
Das Planen von Arbeitsfolgen und Betriebsmitteln in der Ähnlichkeits- und Wiederholplanung verbunden mit dem Festlegen von Fertigungskapazitäten unter Berücksichtigung der Kosten erfordert eine mind. 3 jährige Berufsausbildung und eine qualifizierte Weiterbildung zum Techniker und Zusatzqualifikation (z.B. REFA, MTM) und Erfahrungen im Fertigungsablauf und in der Fertigungs- und Montagetechnik. Das Planen und Festlegen unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher, fertigungstechnischer und betriebswirtschaftlicher Erkenntnisse erfordert Entscheidungen im Rahmen der Aufgabenstellung.